Bei der derzeitigen rasanten Entwicklung spielt bei Konflikten der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Mediation verkürzt die Dauer des Konfliktverfahrens entscheidend.
Bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsprozessen sind Rechtsanwälte gefordert sich mit dem "was geschach" auseinanderzusetzen. Um eine Klageschrift vorbereiten, müssen sie argumentieren, was die Gegenpartei in der Vergangenheit falsch gemacht hat, um den Prozess zu gewinnen. Und Richter müssen kraft Gesetzes in die Vergangenheit schauen um Recht zu sprechen.
Unsere kompetenten Mediatoren beschäftigen Sie sich so wenig wie nötig mit der Vergangenheit. Ursache und Wirkung werden bei der aktuellen Konfliktlage nur so weit herangezogen als dies erforderlich ist, um erstklassige Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.
So entsteht etwas, was von allen Beteiligten sowohl fair, nützlich und zukunftsweisend empfunden wird.
Während zB bei Gerichtsverfahren die Klageschriften ausgetauscht werden, ist das Mediationsverfahren bereits im Stadium der Lösungsfindung.
Im Verhältnis zu anderen Verfahren sind die Kosten einer Mediation sehr gering. In der Regel werden die Kosten pro Stunde, in einzelnen Fällen auch pro Tag verrechnet und sind abhängig vom jeweiligen Kontext .(Wirtschaftsmediation, Scheidungsmediation etc.)
Wirtschaftmediation
In der Wirtschaftsmediation oder sonstigen Mediationen außerhalb des Familienbereichs ist der Unterschied bei den Kosten zum gerichtlichen Verfahren noch wesentlich größer und Sie haben dadurch einen direkten finanziellen Vorteil. Wir halten uns an die für den internationalen Bereich gültige Richtlinie der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte.
Honorarordnung
Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung ein Stundenhonorar in Höhe von Euro150,00 bis Euro 350,00 bzw. ein Tageshonorar in Höhe von Euro 1.200,00 bis Euro 2800,00, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann eine davon abweichende Vereinbarung getroffen werden. Anhaltspunkte für die Festlegung der Honorarhöhe können insbesondere die Höhe des Streitwerts und die Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts sein.
Familie und/oder Scheidungsmediation:
Die Kosten in der Familien oder Scheidungsmediation sind durch das Familienlastenausgleichsgesetz vorgegeben und betragen Euro 182,00 pro Stunde inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gestaffelt nach Einkommen und Kinderanzahl kann daher eine Förderung gewährt werden.
Beispiel:
Bei einem Familieneinkommen bis Euro 1.900,00 netto und 2 Kindern, betragen die Kosten für die Mediation derzeit Euro 8,00 pro Stunde. Der Rest wird durch das BMSG gefördert.
An unserem Institut arbeiten ausschließlich Mediatoren die beim Bundesministerium für Justiz eingetragen sind und damit dem österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetz unterliegen.
Das österreichische Zivilrechtsmediationsgesetz (Qualitätsmerkmal) enthält wesentliche Bestimmungen zum Schutze der Konfliktparteien und normiert auch die Pflichten der Mediatoren. (Auszugsweise)
Schweigepflicht: Mediationen sind verpflichtet über alle Vorkommnisse in der Mediation zu schweigen, und dürffen auch als Zeuge bei Gericht nicht vernommen werden. Damit sind die Konfliktparteien geschützt, ganz gleich was passiert.
Fristhemmung: Nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz sind all Fristen im Zusammenhang mit der Mediation gehemmt. Damit haben Menschen die Mediation in Anspruch nehmen keinen juristischen Nachteil zu befürchten, weil eventuell zivilrechtliche Fristen abgelaufen sind.
